Wahlarzt sein bedeutet ausreichend Zeit zu haben, für Gespräch, individuelle Beratung und Behandlung. Der Faktor Zeit aber ist leider keine Leistung im Sinne der Krankenkassen.
Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit Ihrer Krankenkasse, somit ist eine Direktverrechnung leider nicht möglich. Aber es besteht die Möglichkeit, dass Sie zumindest einen Teil meines Honorares von der Krankenkasse rückerstattet bekommen.
In der Regel besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung im Ausmaß von 80 Prozent jenes Betrages, welcher der Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners (Kassentarif) entstanden wäre.
In meiner Ordination erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zunächst per Erlagschein oder Internetbanking bezahlen müssen. Diese Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrefundierung für wahlärztliche Behandlung einreichen.